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   BFH, 30.10.1964 - III 280/60   

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BFH, 30.10.1964 - III 280/60 (https://dejure.org/1964,10395)
BFH, Entscheidung vom 30.10.1964 - III 280/60 (https://dejure.org/1964,10395)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 1964 - III 280/60 (https://dejure.org/1964,10395)
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 22.10.2002 - VII R 56/00

    Voraussetzungen für eine wirksame Vollstreckung

    a) Zwar geht die ältere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) davon aus, dass Pfändungsmaßnahmen nichtig seien, wenn es bei ihrem Erlass an einem wirksamen Leistungsbescheid oder einer Steueranmeldung als Grundlage der Vollstreckung oder einem Leistungsgebot fehlt (BFH-Beschluss vom 30. September 1953 II 167/52 S, BFHE 58, 54, BStBl III 1953, 312, bei Vollstreckung vor Bekanntgabe eines Haftungsbescheides; BFH-Urteil vom 29. März 1962 IV 222/60 U, BFHE 75, 147, BStBl III 1962, 321, betreffend die Vollstreckung gegenüber einer Ehefrau aus einem nur auf den Ehemann lautenden Zusammenveranlagungsbescheid; ebenso BFH-Urteile vom 30. März 1962 III 280/60 und III 208/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Abgabenordnung, § 326, Rechtsspruch 7 und Rechtsspruch 9; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Juli 1975 VII C 33.73, StRK, Abgabenordnung, § 326, Rechtsspruch 14, betreffend Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschafter einer in Liquidation befindlichen offenen Handelsgesellschaft aus einem gegen die OHG gerichteten Gewerbesteuerbescheid ohne vorherigen Erlass eines gegen die Gesellschafter gerichteten Haftungsbescheides; BFH-Urteil vom 27. März 1979 VII R 41/78, BFHE 128, 4, BStBl II 1979, 589, jeweils noch zu § 326 der Reichsabgabenordnung --RAO-- ergangen; so auch Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 249 AO 1977 Rz. 2).
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